Neue Formulierung für das Widerrufsrecht (Stand 8/2011)
Seit dem 4. August 2011 gibt es vom Bundesministeriums der Justiz ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung. Für Betreiber von Internet-Shops ist dies besonders interessant, um so den unter Umständen sehr kostspieligen Abmahnungen entgegen zu wirken.
Den aktuellen Formulierungsvorschlag des BMJ für das Widerrufsrecht finden Sie hier.
29.09.2011 - Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte den Institutionen und Unternehmen in Schleswig-Holstein ein Ultimatum bis Ende September gesetzt: Facebook-Angebote sollten abgeschaltet werden, anderenfalls drohten Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro. "Die IHK Schleswig-Holstein wird auch in Zukunft die Facebook-Plattform sowie andere Social-Media-Netzwerke zur Kommunikation mit Ihren Mitgliedern nutzen", so Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein.
Das ULD fordert Unternehmen auf, ihre Fanpages auf Facebook zu löschen
19.08.2011 - Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Unternehmen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den "Gefällt mir"-Button auf ihren Webseiten bis Ende September 2011 zu entfernen, weil diese gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutz-gesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Gedroht wird bei privaten Stellen mit Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie mit Bußgeldverfahren. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.
Auch heute, wo für die meisten von uns der Umgang mit dem Internet genau so normal ist, wie Auto fahren oder Fernsehen schauen, verlangt der Gesetzgeber, dass der Kunde vor Vertragsabschluss informiert wird, wie der Kaufvertrag zu Stande kommt. Dies muss der Betreiber eines Online-Shops deutlich beschreiben.
Fehlen diese Angaben, so zählt das Widerrufsrecht, bzw. das Rückgaberecht von 14 Tagen erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde diese Informationen erhält!
Hier finden Sie ein Beispiel, wie diese Verbraucherinformationen aussehen können.
Die ibi research an der Universität Regensburg stellt ihr 319 Seiten starkes Buch "E-Commerce-Leitfaden" auch als PDF-Dokument kostenlos zur Verfügung.
Eine Pflichtlektüre für alle, die mit einem Online-Shop erfolgreich Handel betreiben wollen.
Der E-Commerce-Leitfaden liefert Experteninterviews, Checklisten sowie an einem Fallbeispiel Informationen zu Themen wie Shop-Software, rechtliche Pflichten, E-Payment, Risikomanagement, Inkasso, Forderungsmanagement, Adressprüfung, Bonitätsprüfung, Web-Controlling, Logistik, Verkauf ins Ausland und vieles mehr.
Zu bekommen ist dieses PDF-Buch im Internet unter:
Wer auf seinem Online-Shop internationalen Versand anbietet, muss die Versandkosten für das Ausland in Euro und Cent angeben. Eine Formulierung "Versandkosten auf Anfrage" ist eine Verzerrung des Wettbewerbs und somit abmahnfähig.
Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Aktenzeichen 1-4 U 225/08) am 12.03.2009.
Um sich von illegalen Produkten, so genannten Plagiaten, zu distanzieren, schrieb ein eBay-Händler kurzum den Hinweis "Garantie – Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100% Originalwaren." in seine Artikelbeschreibung - und erhielt eine Abmahnung.
Durch das Anbieten von "unversicherten" und "versicherten" Versand von Händlern bei eBay gab es einige Abmahnungen, da diese dem Kunden nicht mitgeteilt haben, dass auch beim Transport das Risiko des Verlustes und der Beschädigung beim Verkäufer liegt. Egal, ob der Versand versichert war oder nicht.
Belehrung nach dem Batteriegesetz (Stand: 12/2009)
Wer gewerbsmäßig Batterien an Verbraucher abgibt - und dazu zählt jeder Online-Shop, der Produkte verkauft, denen Batterien beiliegen - musste bisher
nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) seine Kunden über die Rückgabepflichten und Rückgaberechte belehren. Seit dem 01.12.2009 regelt das nun das Batteriegesetz (BattG). Die neue Informationspflicht nach § 18 BattG finden Sie hier.
Still und ohne großes Aufsehen war der Gesetzgeber tätig und hat durch eine kleine Änderung im HGB bestimmt, dass vom Grundsatz her E-Mails die gleichen Pflichtangaben enthalten müssen wie vorher "nur" die gedruckten Geschäftspapiere.
In den gängigen Mail-Programmen kann man dies einfach als Signatur einstellen, so dass diese Informationen beim Verfassen einer neuen E-Mail oder beim Antworten automatisch erscheinen.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Erstellen einer Signatur unter Microsoft Outlook 2003.
Hintergrundgrafiken bei E-Mails unter Microsoft Outlook 2003 mit ausdrucken
Häufig entscheiden sich Unternehmen für das HTML-Format bei E-Mails, um hier ihren Briefkopf als Hintergrundgrafik mit jeder E-Mail zu versenden und somit die Corporate Identity zu wahren.
Problematisch wird es nur beim Empfänger, der häufig erstaunt auf den Ausdruck blickt, dem die Grafiken leider fehlen.