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Belehrung nach dem Batteriegesetz (Stand: 12/2009)

Wer gewerbsmäßig Batterien an Verbraucher abgibt - und dazu zählt jeder Online-Shop, der Produkte verkauft, denen Batterien beiliegen - musste bisher nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) seine Kunden über die Rückgabepflichten und Rückgaberechte belehren. Seit dem 01.12.2009 regelt das nun das Batteriegesetz (BattG).


Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch au uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

Max Muster GmbH
Musterstr. 12
D-12345 Musterstadt
E-Mail: muster@muster-domain.de
Telefon: +49 (0) 12345
Telefax: +49 (0) 678910


Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)



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